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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2007 - L 11 (8) R 242/05   

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https://dejure.org/2007,12751
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2007 - L 11 (8) R 242/05 (https://dejure.org/2007,12751)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.02.2007 - L 11 (8) R 242/05 (https://dejure.org/2007,12751)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - L 11 (8) R 242/05 (https://dejure.org/2007,12751)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Falle einer Tätigkeit in einer abhängigen Beschäftigung; Trainer einer Landesligamannschaft eines Fußballvereins als abhängig Beschäftigter; Möglichkeit des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung trotz Erteilung von ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rentenversicherungspflicht für Übungsleiter ? Bei nicht vereinsangehörigen Übungsleitern ist von Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit auszugehen ? Ohne Bedeutung, ob als Haupt- oder Nebentätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Trainer in der Fußball Landesliga ist sozialversicherungspflichtig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 2324
  • SpuRt 2008, 128
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2007 - L 11 (8) R 242/05
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (zuletzt BSG, Urteile vom 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R und vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R).

    Gerade bei Diensten höherer Art ist eine eigenverantwortliche Trainertätigkeit oder Erteilung sportlichen Unterrichtes die Folge der besonderen Ausbildung oder Qualifikation des Trainers (so BSG vom 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R für die Übungsleiterin eines Sportvereins).

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2007 - L 11 (8) R 242/05
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (zuletzt BSG, Urteile vom 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R und vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2018 - L 2 BA 17/18

    Abhängige Beschäftigung; beratende Tätigkeit; Betriebsprüfung; Fußballtrainer

    Bezeichnenderweise legt auch der klagende Verein dar, dass selbst im eigenen Haus entsprechend eingesetzte Trainer regelmäßig im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse tätig werden (vgl. zur Einordnung von Tätigkeiten als Fußballtrainer als abhängige Beschäftigung auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. April 2006 - L 1 KR 31/04 -, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2007 - L 11 (8) R 242/05 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 4091/11

    Sozialversicherungspflicht - Übungsleiter in Sportvereinen - nicht ehrenamtliche

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung werde hingegen gerade nicht auf den zeitlichen Aufwand oder die Höhe der Vergütung abgestellt (insbesondere LSG Baden-Württemberg vom 13.07.2007, Az.: L 4 KR 3883/06; LSG Rheinland-Pfalz vom 09.08.2001, Az.: L 5 KR 77/00, LSG Rheinland-Pfalz vom 27.04.2006, Az.: L 1 KR 31/04; LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.07.2007, Az.: L 11 (8) R 242/05).

    Ein weiteres wesentliches Kriterium für die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses bei einem Sportverein ist ferner, dass der wirtschaftliche Erfolg der sportlichen Leistung unmittelbar dem Verein zugute kommt (BSG, Urteil vom 18.03.2003 - B 2 U 25/02 R - in Juris, RdNr. 27, für den Fall eines Vertragsspielers; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.02.2007 - L 11 (8) R 242/05 - in Juris RdNr. 20).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - L 9 KR 262/16

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist ein wesentliches Kriterium für die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses bei einem Sportverein, dass der wirtschaftliche Erfolg der sportlichen Leistung unmittelbar dem Verein zugute kommt (BSG, Urteil vom 18. März 2003, B 2 U 25/02 R, Rn. 27; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2007, L 11 (8) R 242/05; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 2014, L 5 R 4091/11, jeweils juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 KR 205/17

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit der Ferkelselektion und Kontrolltätigkeit

    Zur Annahme einer Beschäftigung ist eine persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten im Sinne der BSG-Rechtsprechung im Rahmen des konkret zu prüfenden Rechts- bzw Vertragsverhältnisses erforderlich, nicht hingegen eine wirtschaftliche Abhängigkeit ( vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. Januar 2015, L 2 R 67/13, zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2007, L 11 (8) R 242/05, DB 2007, 2324 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2014 - L 2 R 505/14
    Dabei ist es rechtlich ohne Bedeutung, ob die Trainertätigkeit im Hauptberuf oder nebenberuflich ausgeübt wird (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2007 - L 11 (8) R 242/05 -, juris).
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